JEF 2025 Toskana

Sommer – Sonne – Toskana

Hast du auch Lust auf einen schönen Sommerurlaub, auf Zeit mit anderen jungen Erwachsenen und eine intensive Zeit mit Gott? Dann ist die JEF2025 genau das Richtige für DICH! Freu dich auf viel Sonne, Entspannung, Ausflüge, Natur, gute Laune, italienische Städtchen, Gemeinschaft und die Gelegenheit, Zeit in deinen Glauben und in deine Beziehung zu Gott zu investieren. Wir freuen uns auf eine großartige Zeit voller Gemeinschaft miteinander und mit Gott und auf eine gute Mischung aus Entspannung und Aktivität.

Hier alle wichtigen Infos im Überblick:

Wann? 03.August – 13- August 2025 (mit eventuell anschließendem Besuch einer Gemeinde am Gardasee)

Wo? Toskana, Italien

Wer? +18 Jahre

Wie viel? Frühbucher bis zum 31.03.2025 – 490€ + Spritpauschale (ungefähr 150€)

Späte Anmelder bis zum 15.06.2025 – 520€ + Spritpauschale (ungefähr 150€)

Wir wollen mit privaten PKWs anreisen. Wenn du dein Auto zur Verfügung stellen kannst, dann musst du KEINE Spritpauschale zahlen. Gebe also gerne an, wenn du ein Auto hast, dass du zur Verfügung stellen kannst. Welche Autos wir benötigen und wie wir in den Autos fahren werden wir euch rechtzeitig mitteilen.

WIR FREUEN UNS AUF EUCH!

Hier geht es zur ANMELDUNG

 Überweisung an:
Name: FBGG Freizeiten Süd
IBAN: DE68 2019 0003 0000 1717 27
Hamburger Volksbank
Betreff: JEF2025 Vorname Name

Kontakt:

jfz@mail.de

 Teilnahmebedingungen JEF 2025 Toskana

Alle Freizeiten werden im Auftrag des Freikirchlichen Bundes der Gemeinde Gottes e.V. (FBGG e.V.) veranstaltet und durchgeführt.

Die Freizeitleitung trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung.

Wir empfehlen ausdrücklich allen Teilnehmern eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Allgemeine Freizeitregeln

Der Teilnehmer (hier immer m/w) verpflichtet sich, den Anordnungen der Freizeitleitung nachzukommen und sich an den festen Programmpunkten zu beteiligen. Ausnahmeregelungen sind mit der Freizeitleitung abzusprechen. Wer sich als Teilnehmer zu dieser Freizeit anmeldet, erklärt sich bereit an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen, die sich an biblisch-christlichen Grundsätzen und Werten orientiert.
Mitnahme und Verzehr von Nikotin, Alkohol und Drogen sind auf der Freizeit (bis auf ausdrückliche Ausnahmen) untersagt. Die Freizeitleitung behält sich Ausnahmen in Bezug auf Alkoholkonsum in einem gemeinsamen Rahmen und moderaten Maße vor (z.B. beim gemeinsamen Abendessen).
Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt (Ausnahme bei Ehepaaren möglich, wenn Räumlichkeiten dies zulassen).
Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre, das Höchstanmeldealter 35 Jahre, geltend jeweils am Tag des Freizeitbeginns. Ausnahmen durch die Freizeitleitung sind möglich.
Krankheiten und Einschränkungen des Teilnehmers physischer oder psychischer Art sind im Zuge der Anmeldung der Freizeitleitung mitzuteilen, wenn diese auch in geringem Maße und einer Gefährdung des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer führen kann, oder/und eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten aus medizinischer Sicht verordnet oder empfohlen ist.
Anmeldungen sind erst bei Eingang der vollen Anmeldegebühr gültig.

Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Freizeitbeginn von der Anmeldung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung unter der E-Mail jfz@mail.de. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer von der Anmeldung zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesem Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Freizeitbeginn einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalieren:

a.) Bis 224 Tage (32 Wochen) vor Leistungsbeginn 20%
b.) 223 Tage bis 203 Tage (29 Wochen) vor Leistungsbeginn 30%
c.) 202 Tage bis 168 Tage (24 Wochen) vor Leistungsbeginn 40%
d.) 167 Tage bis 112 Tage (16 Wochen) vor Leistungsbeginn 50%
e.) 111 Tage bis 70 Tage (10 Wochen) vor Leistungsbeginn 75%
f.) 69 Tage oder weniger als vor Leistungsbeginn 95%

Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung, die immer schriftlich zu erfolgen hat.

Absage der Freizeit wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Veranstalter behält sich vor, die Freizeit aufgrund von zu wenigen Anmeldungen abzusagen und Anmeldungen abzulehnen.
Wird die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann die Freizeit von Veranstalter abgesagt werden.
Die Parteien (Teilnehmer und Veranstalter) vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein kostenloses Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder unzumutbarer Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Leistungen durch den Teilnehmer ausgeschlossen ist.
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Veranstalter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Veranstalter steht nicht dafür, ein über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Leistung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.