JEF 2022 Bornholm

Im Sommer 2022 geht es auf unserer bereits siebten Freizeit für Junge-Erwachsene nach Bornholm. Auf der wunderschönen Insel, die nicht ohne Grund auch „Skandinavien auf einem Fleck“ genannt wird, waren wir bereits 2019 und von Insel, Wetter, Leuten und den Möglichkeiten vor Ort sehr begeistert!  Wir freuen uns wieder auf eine hammer Zeit voller Gemeinschaft miteinander und mit Gott, einen bunten Mix aus entspanntem Urlaub und aktiven Freizeitmöglichkeiten.

Mit dabei sind Junge Erwachsene aus ganz Deutschland, aus unserem Freikirchlichen Gemeindebund der Gemeinde Gottes aber auch aus anderen christlichen Gemeinden, deren Freunde etc.
Du bist bei uns herzlich willkommen!

Kurzinfo

09.-23. August 2022
– ganze 2 Wochen!Unterkunft direkt hinter den Dünen am Sandstrand
635€ bis zum 30.04.2022
670€ bis zum 10.07.2022
Alter: 18 bis ~35 Jahre
ca. 36 Teilnehmer

Das bekommst du fürs Geld

An- und Abreise mit eigenem Reisebus von Biebesheim am Rhein (Zustieg in Norddeutschland möglich, voraussichtlich in Hannover, nach Absprache auch an anderen Standorten). Im Preis enthalten sind generell Vollverpflegung. Dieses Jahr haben wir voraussichtlich wieder zwei Mitarbeiter nur für die Küche dabei, wobei trotzdem jeder mal mit Tisch- und Kochdienst drankommen kann.
Die Unterbringung in einem Haus bzw. kleinen Bungalows direkt am Sandstrand im wunderschönen Südosten der Insel, direkt hinter den Dünen.
Verschiedene Ausflüge sind geplant, sowie das Ausleihen von Fahrrädern für die Zeit vor Ort. Taschengeld ist theoretisch unnötig, aber dennoch empfohlen.
Ausnahmen: An einem Abend gehen wir, wenn es die Bedingungen zulassen, wieder in ein Restaurant. Dort bezahlt dann jeder sein eigenes Essen und Trinken.

Geld knapp?

Bei knapper Kasse finden wir gerne eine individuelle Lösung, z.B. mit Ratenzahlung oder durch den Solidaritätsfond unseres Gemeindebundes.

Generell ist es möglich bei Anmeldung erstmal nur 250€ zu bezahlen, der Rest ist bis zum 10.07. fällig. Wenn du davon Gebrauch machen möchtest, schreib uns bitte eine Mail.

Am Geld soll es in Gottes Reich schließlich nicht scheitern, trau dich, uns dein Anliegen zu beschreiben! Knapp bei Kasse sein – kennen wir aus eigener Erfahrung. 😉

 

Wenn die Anmeldung und der Teilnahmebetrag bei uns bis zum 30.04.  bei uns eingehen, beträgt der Teilnahmebetrag 635€, danach 670€.

 Überweisung an:
Name: FBGG Freizeiten Süd
IBAN: DE68 2019 0003 0000 1717 27
Hamburger Volksbank
Betreff: JEF2022 Vorname Name

Kontakt:

jfz@mail.de

 Teilnahmebedingungen JEF 2022 Bornholm

Alle Freizeiten werden im Auftrag des Freikirchlichen Bundes der Gemeinde Gottes e.V. (FBGG e.V.) veranstaltet und durchgeführt.

Die Freizeitleitung trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung.

Wir empfehlen ausdrücklich allen Teilnehmern eigenständig eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Allgemeine Freizeitregeln

Der Teilnehmer (hier immer m/w) verpflichtet sich, den Anordnungen der Freizeitleitung nachzukommen und sich an den festen Programmpunkten zu beteiligen. Ausnahmeregelungen sind mit der Freizeitleitung abzusprechen. Wer sich als Teilnehmer zu dieser Freizeit anmeldet, erklärt sich bereit an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen, die sich an biblisch-christlichen Grundsätzen und Werten orientiert.
Mitnahme und Verzehr von Nikotin, Alkohol und Drogen sind auf der Freizeit (bis auf ausdrückliche Ausnahmen) untersagt. Die Freizeitleitung behält sich Ausnahmen in Bezug auf Alkoholkonsum in einem gemeinsamen Rahmen und moderaten Maße vor (z.B. beim gemeinsamen Abendessen).
Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt (Ausnahme bei Ehepaaren möglich, wenn Räumlichkeiten dies zulassen).
Das Mindestteilnahmealter beträgt 18 Jahre, das Höchstanmeldealter 35 Jahre, geltend jeweils am Tag des Freizeitbeginns. Ausnahmen durch die Freizeitleitung sind möglich.
Krankheiten und Einschränkungen des Teilnehmers physischer oder psychischer Art sind im Zuge der Anmeldung der Freizeitleitung mitzuteilen, wenn diese auch in geringem Maße und einer Gefährdung des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer führen kann, oder/und eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten aus medizinischer Sicht verordnet oder empfohlen ist.
Anmeldungen sind erst bei Eingang der vollen Anmeldegebühr gültig.

Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Freizeitbeginn von der Anmeldung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung unter der E-Mail jfz@mail.de. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer von der Anmeldung zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Veranstalter kann diesem Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Freizeitbeginn einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalieren:
bis 32 Wochen vor Reiseantritt = 10 %
bis 29  Wochen (203 Tage) vor Leistungsbeginn; 223 -203 Tage = 20 %  bis 24 Wochen (168 Tage) vor Leistungsbeginn; 202 -168 Tage = 30 % ; bis 16 Wochen (112 Tage) vor Leistungsbeginn; 167 -112 Tage = 45 %; bis 10 Wochen (70 Tage) vor Leistungsbeginn; 111 -70 Tage = 65 %; bei weniger als 69 Tage vor Leistungsbeginn = 90 % des Gesamtteilnahmebetrages. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung, die immer schriftlich zu erfolgen hat.

Absage der Freizeit wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Veranstalter behält sich vor, die Freizeit aufgrund von zu wenigen Anmeldungen abzusagen und Anmeldungen abzulehnen.
Wird die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann die Freizeit von Veranstalter abgesagt werden.
Die Parteien (Teilnehmer und Veranstalter) vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein kostenloses Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder unzumutbarer Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Leistungen durch den Teilnehmer ausgeschlossen ist.
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Veranstalter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Veranstalter steht nicht dafür, ein über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Leistung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.